Preisinformation
Privatpatienten

Liebe Patient*Innen,

Sie haben sich entschieden, die erstklassigen Leistungen unserer Praxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Leistungen der Physiotherapie werden nach den Regeln der Heilkunde und im berufsrechtlichen Rahmen erbracht.

Die Preise für unsere therapeutischen Leistungen orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die Honorarberechnung in unserer Praxis. (Die vollständige GebüTh können Sie im Internet unter www.privatpreise.de einsehen.)

Die GebüTh regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest, die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Praxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist. Auf der Basis der GebüTh schließen Sie mit uns einen Vergütungsvertrag über die konkreten einzelnen Therapieleistungen ab. Dieser Vertrag ist später die Grundlage für die Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse. Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz genommen und mit dem jeweils zutreffenden Faktor – dieser liegt zwischen dem 1,4- bis 2,3-fachen – multipliziert wird.

Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch…

  • die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten:
    die die Therapiequalität erhöhen. Die jeweiligen Krankheitsbilder lassen sich mit solchen Fachqualifikationen schneller und nachhaltiger therapieren. Langfristig ist dies für Sie und Ihre Krankenkasse günstiger. Zu solchen Qualifikationen gehören beispielsweise spezielles Taping, Entstauungstechniken, Feldenkreis, usw. Wir informieren Sie gerne näher über unsere speziellen Fachkenntnisse.
  • die spezielle Berufserfahrung/Spezialisierung:
    Auch die Spezialisierung eines Therapeuten, also die häufige Behandlung spezieller Krankheitsbilder, z. B. Behandlung bei neurologischen Erkrankungen oder Physiotherapie für Sportler.
  • die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie:
    Wenn Leistungen durch z. B. die Komplexität des Krankheitsbildes oder die Symptomatik schwieriger als im Normalfall zu erbringen sind, oder eine längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit erforderlich ist, rechtfertigt dies einen höheren Faktor.
  • die Bewertung des Servicegrads:
    z. B. Terminsicherheit und/oder Terminflexibilität in Abhängigkeit Ihrer beruflichen/privaten Belastung

 
 
Sie sollten es sich Wert sein
Viele der privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilmitteltherapie nicht in voller Höhe (bspw. nur 70-80%) oder lehnen dies für zukünftige Leistungen ab. Häufig legen die Versicherungen den Versicherten nahe, sich nach einer “billigeren” Therapie umzusehen. Dabei werden auch Gerüchte über “ortsübliche” Preise und über “richtige” Therapien gestreut. Unter www.privatpreise.de finden Sie Informationen und einige Gerichtsurteile wie Sie sich Verhalten können. Sie bestimmen, wie viel Ihnen Ihre Gesundheit Wert ist.

Quelle: Gebührenübersicht für Physiotherapeuten
 
 
Physiotherapeutische Heilmittel
Übersicht Behandlungspreise

Tabelle

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